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Anforderungen an ein Arbeitsvisum in Luxemburg: Arten und Liste der zu beschaffenden Dokumente

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Anforderungen an ein Arbeitsvisum in Luxemburg: Arten und Liste der zu beschaffenden Dokumente

Luxemburg, eine kleine europäische Perle, die zwischen Belgien, Frankreich und Deutschland liegt, kann Ihre Eintrittskarte zu finanziellem Wohlstand und hoher Lebensqualität sein. Finden Sie heraus, wer ein Arbeitsvisum für Luxemburg benötigt, wie man ein Arbeitsvisum beantragt und welche Dokumente für ein Arbeitsvisum für Ausländer in Luxemburg erforderlich sind

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Aufgrund des hohen Durchschnittsgehalts, der niedrigen Kriminalitätsrate und der hervorragenden Verkehrsanbindung wird Luxemburg bei Expats immer beliebter. Unternehmen wie Amazon, Paypal und Skype haben hier ihre Büros eröffnet und damit das Interesse von Arbeitnehmern aus dem Technologiesektor geweckt. Ein weiterer wichtiger Wirtschaftszweig in Luxemburg ist das Finanzwesen, in dem 30 % der Arbeitsplätze im Land angesiedelt sind.
Luxemburg ist eines der kosmopolitischsten Länder der Welt, denn etwa 47 % der Bevölkerung sind Einwanderer. Dank seiner günstigen geografischen Lage zieht das Land auch Grenzgänger an - etwa 200.000 Bürger aus Frankreich, Deutschland und Belgien gehen jeden Tag in Luxemburg arbeiten. Somit machen Ausländer etwa 70 % der Arbeitskräfte des Landes aus.
Für die Beschäftigung einer bestimmten Kategorie von Ausländern ist jedoch ein Visum erforderlich. Wer braucht eine Genehmigung für den Umzug und wie ist das Visumverfahren? Mehr dazu weiter unten.

Wer braucht ein Arbeitsvisum für Luxemburg?


Die Bürger der meisten EU-Länder, mit Ausnahme von Kroatien, benötigen kein Visum, um nach Luxemburg zu ziehen. Auch Vertreter der Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), zu der die Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein gehören, benötigen keine Sondergenehmigung, um im Großherzogtum zu arbeiten.
Vertreter der übrigen Welt müssen ein Arbeitsvisum beantragen, bevor sie sich in Luxemburg niederlassen.
Es sei daran erinnert, dass Großbritannien nicht mehr Teil der Europäischen Union ist, so dass Briten die gleichen Verfahren wie andere Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern durchlaufen müssen, um in Luxemburg einen Arbeitsplatz zu finden.

Arten von Arbeitsvisa in Luxemburg


Je nach Dauer des Aufenthalts werden Arbeitsvisa für Luxemburg in folgende Kategorien unterteilt:
1. Kurzzeitvisum (Typ C) - erlaubt ausländischen Fachkräften einen Aufenthalt im Schengen-Raum von 90 Tagen oder von insgesamt 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Dieses Visum wird in der Regel für Geschäftsreisen, Tagungen, Konferenzen und Familienbesuche verwendet.
2. Ein Langzeitvisum (Typ D) berechtigt zu einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten zum Zweck der Arbeit, des Studiums oder des ständigen Aufenthalts. Diese Art von Erlaubnis wird in der Regel Arbeitnehmern, hochqualifizierten Fachkräften, Studenten und Pflegern erteilt.

Je nach Art der geplanten Tätigkeit werden die Arbeitsvisa in Luxemburg unterteilt in:
- Visum für Arbeitnehmer oder Arbeitsvisum;
- Erlaubnis für hochqualifiziertes Personal (Blaue Karte EU);
- Visum für ein junges Au-Pair-Mädchen;
- Arbeitsvisum für einen Studenten;
- Arbeitsvisum für Freiberufler, Unternehmer und Selbstständige;
- Visum für Saisonarbeiter.

Ein Visum für Arbeitnehmer oder ein Arbeitsvisum


Diese Art von Visum wird Ausländern erteilt, die ein Arbeitsangebot von einem Unternehmen in Luxemburg erhalten haben. Die meisten Anträge für diese Genehmigung werden vom Arbeitgeber gestellt, so dass der erste Schritt darin besteht, ein Unternehmen zu finden, das Sie einstellen will.

- Das Verfahren zur Beantragung eines Arbeitnehmervisums:
Ein Arbeitnehmervisum kann nur beantragt werden, wenn es in Luxemburg oder auf dem EU-Arbeitsmarkt keine Bewerber für die Stelle gibt.
Daher muss der Arbeitgeber in einem ersten Schritt eine freie Stelle bei der nationalen Arbeitsagentur ADEM (Agence pour le développement de l'emploi) ausschreiben. Wird innerhalb von drei Wochen kein geeigneter Kandidat gefunden, kann der Arbeitgeber einen Vertrag mit einem Arbeitnehmer abschließen, der nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt. Nachdem die ADEM ihre Zustimmung erteilt hat, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag unterzeichnen.
Anschließend stellt der Arbeitnehmer einen Antrag beim luxemburgischen Konsulat und erhält ein Arbeitsvisum.

- Die Kosten für das Visum
Die Gebühr für die Beantragung und Erneuerung eines Visums beträgt 80 Euro.

- Dauer des Visums
Ein Visum kann maximal für ein Jahr erteilt werden, danach kann es um weitere drei Jahre verlängert werden.

Wichtig! Der Arbeitnehmer kann vor der ersten Verlängerung des Visums nicht ohne die Genehmigung der Regierung den Arbeitsplatz wechseln.

Visum für hochqualifiziertes Personal (EU Blue Card)


Das Verfahren zur Erlangung einer Blauen Karte EU ähnelt dem eines Visums für Arbeitnehmer, steht jedoch nur einer bestimmten Kategorie von Fachkräften zur Verfügung.

- Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU
Um ein Visum zu erhalten, muss ein Arbeitnehmer:
1. Ein hochqualifiziertes Stellenangebot von einem luxemburgischen Arbeitgeber haben.
2. Das Gehalt für die freie Stelle muss 1,5 Mal höher sein als das Durchschnittsgehalt in Luxemburg.
3. Sie müssen eine Bestätigung Ihrer Diplome und beruflichen Qualifikationen in Englisch, Französisch oder Deutsch vorlegen.

- Wie wird der Antrag gestellt?
Ähnlich wie beim Visum für Arbeitnehmer: Zunächst meldet der Arbeitgeber eine freie Stelle bei der ADEM an, nach Genehmigung und Unterzeichnung des Arbeitsvertrags können die Unterlagen beim luxemburgischen Konsulat eingereicht werden.

- Die Kosten für das Visum
Die Gebühr für die Beantragung und Erneuerung eines Visums beträgt 80 Euro.

- Dauer des Visums
Die Blaue Karte EU ist 4 Jahre lang gültig, wenn die Dauer des Arbeitsvertrags kürzer ist, dann für die Dauer des Vertrags plus 4 Monate.

Jugend-Au-Pair-Visum


Das Au Pair Visum ist nur für Personen zwischen 18 und 30 Jahren gültig. Um dieses Visum zu beantragen, benötigen Sie eine anerkannte Gastfamilie.

- Anforderungen an den Antragsteller
Bestätigen Sie das Vorhandensein eines grundlegenden Sekundarschulabschlusses und weisen Sie Kenntnisse der gesprochenen Sprache der Gastfamilie nach. Außerdem muss der Antragsteller zumindest über einige Kenntnisse in Englisch, Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch verfügen.
Der Ausländer muss einen unterschriebenen Vermittlungsvertrag mit der Gastfamilie vorweisen können und eine ärztliche Untersuchung bestehen, die bestätigt, dass Sie in der Lage sind, die Aufgaben eines Au Pairs zu erfüllen.

- Wie wird der Aufenthalt organisiert?
Stellen Sie vor der Einreise einen Antrag beim Konsulat von Luxemburg.

- Die Kosten für das Visum
Die Gebühr für die Erteilung eines Visums beträgt 80 Euro.

- Dauer des Visums
Das Visum hat eine maximale Gültigkeit von einem Jahr, es kann nicht verlängert werden und es kann ein Visum einer anderen Kategorie beantragt werden.

Arbeitsvisum für einen Studenten


Ausländische Studenten, die an einer luxemburgischen Universität studieren, haben das Recht, während des Sommers oder anderer Ferienzeiten bis zu 15 Stunden pro Woche oder mehr in einem Job ihrer Wahl zu arbeiten. Es ist nicht erforderlich, dafür zusätzliche Genehmigungen einzuholen.

Arbeitsvisum für Freiberufler, Unternehmer und Selbstständige


Ausländer, die Freiberufler, Unternehmer oder Selbstständige sind, müssen nachweisen, dass sie über die entsprechenden Qualifikationen und Ressourcen verfügen, um ein Visum zu erhalten.
Wenn Sie ein Visum beantragen, müssen Sie außerdem nachweisen, dass Ihr Geschäftsvorhaben den Interessen Luxemburgs dient.

- Die Kosten für das Visum
Die Gebühr für die Erteilung und Verlängerung eines Visums beträgt 80 Euro.

- Dauer des Visums
Gültig für 3 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.

Visum für Saisonarbeiter

Ein Visum für Saisonarbeiter können Sie nur für Arbeiten erhalten, die als saisonale Tätigkeit eingestuft werden - Erntearbeiten, Arbeit von Reiseleitern, kurzfristige Arbeit im Gastgewerbe.

- Wie wird es beantragt?
Um dieses Visum zu erhalten, benötigen Sie zunächst einen unterzeichneten Saisonarbeitsvertrag. Das Verfahren ist ähnlich wie beim Visum für Arbeitnehmer.

- Dauer des Visums
Ein Visum für Saisonarbeiter gilt für höchstens fünf Monate innerhalb eines Gesamtzeitraums von 12 Monaten.

Lesen Sie mehr über das Verfahren der Arbeitssuche in Luxemburg unter dem Link.

Wie beantrage ich ein Arbeitsvisum in Luxemburg?


1. Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags muss der Ausländer beim Konsulat von Luxemburg ein befristetes Visum für die Einreise beantragen.
2. Nach der Ankunft in Luxemburg müssen Sie sich innerhalb von 3 Arbeitstagen bei der Kommune Ihres Wohnorts anmelden. Anschließend müssen Sie innerhalb von 3 Monaten ein Arbeitsvisum des Typs D beantragen.
Das Verfahren umfasst die folgenden Schritte:
- Abgabe einer Erklärung bei der Gemeindeverwaltung, in der bestätigt wird, dass die Person in dieser Region leben möchte
- Bestehen einer ärztlichen Untersuchung.
- Herunterladen der offiziellen Antragsformulare von der Website der luxemburgischen Regierung.
- Erneute Beantragung eines Visums, wenn der Antragsteller beabsichtigt, nach Ablauf des Visums zu bleiben.

Ungefähre Liste der Dokumente für die Beantragung eines Arbeitsvisums für Luxemburg


Die Unterlagen für die Erteilung einer Genehmigung werden vom luxemburgischen Außenministerium geprüft. Normalerweise müssen Sie Folgendes vorlegen:
1. Eine Kopie eines gültigen ausländischen Reisepasses.
2. Geburtsurkunde.
3. Kopien von Diplomen und anderen Zeugnissen, die die Qualifikationen bestätigen.
4. Ordnungsgemäß ausgefüllter Lebenslauf, Kurzbiografie und Motivationsschreiben.
5. Bescheinigung, dass Sie nicht vorbestraft sind.
6. Eine Kopie des Arbeitsvertrags und eine Bescheinigung der ADEM über das Recht auf Arbeit.
Alle Dokumente müssen in eine der folgenden Sprachen übersetzt sein: Französisch, Deutsch oder Englisch.

Umzug nach Luxemburg mit Familie


Wenn Sie mit Ihrer Familie nach Luxemburg ziehen möchten, müssen auch diese ein separates Visum beantragen.
Inhaber einer Blauen Karte EU können ein Familienvisum im Rahmen des Verfahrens der Familienzusammenführung ohne Wartezeit beantragen.
Ausländische Staatsangehörige, die mit einer anderen Arbeitserlaubnis nach Luxemburg gekommen sind, müssen 12 Monate warten, bevor sie ihre Familie nachziehen können. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie für eine Wohnung sorgen und Ihre eigene Familie finanziell unterstützen können.




Igor Usyk - Leiter der Rechtsabteilung bei Visit World


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