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Einwanderung nach Luxemburg: Wie man im Land bleibt und die Staatsbürgerschaft erhält

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Luxemburg
Einwanderung nach Luxemburg: Wie man im Land bleibt und die Staatsbürgerschaft erhält

Das Großherzogtum Luxemburg, ein kleines, aber dynamisches Land im Herzen Europas, lockt Zuwanderer mit seiner reichen Kultur, seiner wirtschaftlichen Stabilität und seinem hohen Lebensstandard. Wenn Sie Luxemburg als Ihren möglichen zukünftigen Wohnsitz in Betracht ziehen, sollten Sie einige Schritte unternehmen, um erfolgreich einzuwandern und möglicherweise die Staatsbürgerschaft zu erhalten. Erfahren Sie mehr über das Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft in Luxemburg

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Luxemburg ist seit vielen Jahren eines der beliebtesten Ziele für Touristen und Migranten. Es ist ein sehr schönes und einzigartiges Land mit schönen Landschaften, einzigartigen historischen Ecken und freundlichen Menschen. Obwohl das Land klein ist, hat es eine entwickelte Wirtschaft und einen hohen Lebensstandard. Es gibt viele Karrieremöglichkeiten, anständige Gehälter, ein hochwertiges Bildungs- und Gesundheitssystem. Außerdem ist es einer der sichersten Orte der Welt. Deshalb wird das Land oft zur Heimat von Tausenden von Auswanderern. Nachfolgend haben wir nützliches Material zusammengestellt, das Sie mit den Merkmalen eines Umzugs in das Land, den Bedingungen für den Aufenthalt und den Erwerb der Staatsbürgerschaft sowie anderen Anforderungen vertraut macht.


Was Sie tun müssen, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten


Es gibt drei gängige Wege, die luxemburgische Staatsbürgerschaft zu erwerben:

Durch Geburt - Kinder luxemburgischer Eltern sowie Kinder, die im Land geboren werden, auch wenn ihre Eltern nicht die Staatsbürgerschaft besitzen, werden luxemburgische Staatsbürger.

Durch Heirat - Sie können nach drei Jahren Ehe mit einem luxemburgischen Staatsbürger einen luxemburgischen Pass beantragen.

Einbürgerung - Ausländer, die seit 5-7 Jahren ununterbrochen im Land leben und mehrere Bedingungen erfüllen, können die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erwerben. 

Ausländer, die die luxemburgische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erwerben möchten, müssen die folgenden grundlegenden Kriterien erfüllen:

- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein;

- Sie müssen die drei Landessprachen des Landes sprechen (Französisch, Deutsch und Luxemburgisch);

- Sie müssen sich seit mindestens 5 Jahren legal im Land aufhalten;

- über ein festes Einkommen verfügen, das ihre finanzielle Leistungsfähigkeit beweist;

- die Anforderungen an einen guten Menschen erfüllen.

Außerdem müssen die Bewerber für die Staatsbürgerschaft einen Sprachtest über ihre Kenntnisse der luxemburgischen Sprache ablegen. Der Test dauert zwei Tage und prüft das Sprechen und das mündliche Verstehen.

Außerdem müssen die Bewerber das Zertifikat "Zusammenleben in Luxemburg" erwerben. Hierfür ist die vorherige Teilnahme an Kursen zur politischen Bildung erforderlich. In den Kursen lernen die Kandidaten die grundlegenden Rechte der Bürger, die wichtigsten staatlichen und kommunalen Einrichtungen des Landes sowie die Geschichte und Kultur Luxemburgs kennen.

Der Antrag auf Einbürgerung muss bei der Gemeinde Ihres Wohnorts eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Beratungsstelle für Staatsbürgerschaftsfragen des Justizministeriums unter der Telefonnummer 8002 1000.


Erforderliche Dokumente


Um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen Sie bei der Einwanderungsbehörde folgende Unterlagen einreichen:

- Reisepass;

- Kontoauszug;

- Nachweis über die Zahlung der Zollgebühren;

- Bestätigung über die Verfügbarkeit einer Unterkunft und die Wohnanschrift;

- Krankenversicherungsnachweis;

- Bescheinigung über ein einwandfreies Führungszeugnis;

- Bestätigung über das Bestehen der Prüfung.

Um die Staatsbürgerschaft zu beantragen, müssen Sie dem Standesamt folgende Dokumente vorlegen:

- Kopie der Geburtsurkunde;

- Kopie der Geburtsurkunden von Kindern unter 18 Jahren (falls erforderlich);

- eine Kopie eines gültigen Reisepasses;

- genaue biografische Angaben mit Unterschrift des Antragstellers 

- Bescheinigung über ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis oder ähnliche von den zuständigen ausländischen Behörden ausgestellte Dokumente:

Bescheinigung über das Bestehen des luxemburgischen Sprachtests;

Bescheinigung über den Abschluss des Kurses "Zusammenleben in Luxemburg";

Polizeibericht für die letzten 15 Jahre.

Da sich die Anforderungen ändern und variieren können, empfehlen wir Ihnen, alle notwendigen Informationen auf dem Dokumentenpaket zu klären, bevor Sie Ihren Antrag einreichen.


Welche Arten von Wohnsitzen gibt es in Luxemburg?


Bürger aus EU-Ländern können nur mit einem Reisepass einreisen, allerdings unter der Bedingung, dass sie sich bis zu 90 Tage im Land aufhalten. Für Drittstaatsangehörige muss ein entsprechendes Visum für die Einreise beantragt werden.

Die Bedingungen für einen langfristigen Aufenthalt in Luxemburg sind ebenfalls von Land zu Land unterschiedlich. So können EU-, EWR- und Schweizer Bürger für einen weiteren Aufenthalt nur eine Bescheinigung (Attestation d'enregistrement) erhalten. Es wird lediglich eine Bestätigung über die finanzielle Sicherheit und den Lebensunterhalt im Land benötigt. Drittstaatsangehörige benötigen für einen langfristigen Aufenthalt in Luxemburg in der Regel ein Langzeitvisum D, eine Aufenthaltsgenehmigung und eine befristete Aufenthaltserlaubnis.

Gründe für einen langfristigen Aufenthalt im Land können sein:

- Arbeit oder Geschäft;

-Studium;

- Familienzusammenführung.

Wenn ein Ausländer plant, sich länger als ein Jahr in Luxemburg aufzuhalten, muss eine befristete Aufenthaltsgenehmigung eingeholt werden. In der Regel berechtigt eine solche Erlaubnis dazu, bis zu 5 Jahre im Land zu leben, mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Nach 5 Jahren Aufenthalt im Land ist es möglich, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und später die Staatsbürgerschaft zu beantragen.


Dauer des Aufenthalts


Kurzzeitvisa berechtigen Ausländer zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, Langzeitvisa zu einem Aufenthalt von 90 Tagen oder länger. Mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis können Sie sich ein Jahr oder länger im Land aufhalten, mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis fünf Jahre oder länger.

Luxemburg ist ein kleines Land. Es hat eine Fläche von nur 2.600 Quadratkilometern. Aber es ist ein wunderschönes, gastfreundliches, multikulturelles Land mit einer großen Anzahl von erstaunlichen Ecken, Denkmälern und beeindruckenden Gebäuden. Die Einwanderung nach Luxemburg wird mit Sicherheit eine wunderbare Erfahrung sein, und das Leben dort wird viele angenehme Eindrücke und Freuden mit sich bringen. Dieses fabelhafte Land wird vor allem diejenigen ansprechen, die Gemütlichkeit, einen gleichmäßigen, friedlichen Lebensrhythmus und die Schönheit der Natur zu schätzen wissen.





Igor Usyk - Leiter der Rechtsabteilung bei Visit World


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