Beschäftigung in der Schweiz: Anforderungen und Perspektiven für Ausländerinnen und Ausländer
Die Schweiz ist eines der attraktivsten Länder für eine Beschäftigung. Ausländer, die eine Stelle annehmen und umziehen möchten, müssen jedoch zunächst ein Einreisevisum beantragen. Der Antrag muss vom Arbeitgeber gestellt werden.
Wie man in die Schweiz einreist, um dort zu arbeiten, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Dokumente erforderlich sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was Sie tun müssen, um in das Land zu kommen und einen Job zu bekommen
Die Schweiz ist bekannt für ihre starke Wirtschaft und ihre hoch qualifizierten Arbeitskräfte. Allerdings hat die Regierung in den letzten Jahren die Zahl der Arbeitsvisa für die Schweiz für Nicht-EU-Mitglieder und Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation reduziert, um die Situation zu kontrollieren.
Das Verfahren zur Erlangung eines Arbeitsvisums in der Schweiz ist kompliziert und an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft. Wenn ein Ausländer zum Beispiel einen Arbeitsplatz sucht, muss er auch eine Aufenthaltsgenehmigung haben.
Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, müssen Sie zunächst eine Stelle finden. Sie können Portale mit freien Stellen nutzen. Zum Beispiel:
- The local;
- Linkedin;
- Total Jobs usw.
Nachdem eine Stelle in der Schweiz gefunden wurde, beantragt der Arbeitgeber bei der Einwanderungsbehörde des jeweiligen Schweizer Kantons eine Arbeitsgenehmigung. Sie gibt Ihnen das Recht, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. Der Antrag wird dann zur Genehmigung an das Staatssekretariat für Migration weitergeleitet.
Sobald Sie eine Stelle gefunden haben, können Sie über die Schweizer Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Land ein Visum beantragen. In diesem Fall ist jedoch bereits eine Arbeitsgenehmigung erforderlich.
Wenn der Antrag auf eine Arbeitsgenehmigung genehmigt wird, setzt sich die kantonale Migrationsbehörde mit der Botschaft/dem Konsulat in Verbindung, um ein Visum zu beantragen. Mit einer Bewilligung und einem Visum können Sie in der Schweiz arbeiten.
Was sind die Voraussetzungen?
Um ein Visum zu erhalten und einen Arbeitsplatz zu finden, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen ein Stellenangebot im Land haben;
- Sie sind eine Führungskraft, ein Spezialist oder eine hoch qualifizierte Fachkraft (d. h. Sie haben einen höheren Abschluss und mehrere Jahre Berufserfahrung);
- Sie müssen ein Spezialist sein, der in der Schweiz oder einem anderen EU-/EFTA-Land nicht verfügbar ist.
Es ist jedoch zu bedenken, dass für viele Stellen zusätzliche Kriterien erforderlich sein können, wie z.B.:
- Sprachkenntnisse;
- die Fähigkeit, sich in die schweizerische Gesellschaft zu integrieren;
- keine Vorstrafen;
- ausreichende finanzielle Mittel, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, usw.
Darüber hinaus müssen ausländische Staatsangehörige, die eine Arbeit aufgenommen haben, unverzüglich (spätestens 14 Tage nach ihrer Ankunft) das kantonale Migrationsamt über ihre Ankunft im Land informieren.
Arten von Arbeitsgenehmigungen in der Schweiz
Ausländische Arbeitnehmer in der Schweiz, die ein Arbeitsvisum benötigen, erhalten eine von zwei Arten von Genehmigungen:
- Die L-Bewilligung ist eine kurzfristige Aufenthaltsbewilligung, mit der Sie sich bis zu einem Jahr in der Schweiz aufhalten können. Sie ist an die Bedingungen des Arbeitsvertrags geknüpft und kann in manchen Fällen um ein weiteres Jahr verlängert werden.
- Die B-Bewilligung ist eine befristete Aufenthaltsbewilligung, die für ein Jahr gültig ist, aber jährlich verlängert werden kann, wenn keine Gründe für eine Nichtwiedererteilung vorliegen (z. B. Bezug von Sozialhilfe). Sie wird auf der Grundlage von Kontingenten erteilt und ist an denselben Arbeitgeber gebunden.
Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer zehn Jahre am Stück in der Schweiz gelebt hat (bzw. fünf Jahre, wenn es sich um US-amerikanische und kanadische Staatsangehörige handelt), können Sie eine C-Bewilligung beantragen, die Sie zur Niederlassung berechtigt.
Erforderliche Dokumente
Neben dem Antrag auf ein Visum müssen Sie in der Regel auch folgende Dokumente vorlegen:
- Fotokopie eines Reisepasses oder eines gültigen Personalausweises;
- Bestätigung eines Arbeitsangebots (z. B. ein Brief mit einem Angebot oder eine Kopie des Arbeitsvertrags);
- Lebenslauf und Kopien von Ausbildungs- und Qualifikationsnachweisen in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache (ggf. von einem offiziellen Übersetzer übersetzt).
In der Regel wird der Antrag innerhalb von etwa 8-10 Wochen bearbeitet.
Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen für Ausländer, die in die Schweiz ziehen wollen, um dort zu arbeiten:
- Staatssekretariat für Migration (SEM);
- Schweizer Behörden Online;
- Link zum Visumantragsformular;
- Die kantonalen Stellen für Einwanderung und Arbeitsmarkt.
Steuern
Das Steuersystem in der Schweiz unterscheidet sich von vielen anderen Ländern der Welt. Die Höhe der Steuern kann von mehreren Faktoren abhängen: dem Wohnkanton, dem Familienstand, dem Einkommen usw.
Bundesbürger und Arbeitsmigranten, die eine Aufenthaltsgenehmigung haben, müssen beispielsweise jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Ausländische Arbeitnehmer, die keine Bewilligung haben, aber angestellt sind, müssen von ihrem Arbeitgeber eine monatliche Lohnsteuer einfordern. Personen, die mit Schweizer Bürgern verheiratet sind, sind in der Regel vom Steuerabzug befreit.
Arbeitsaussichten
Der Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt in der Schweiz ist ziemlich hart und hoch. Dennoch ist es möglich, eine vielversprechende Stelle im Land zu finden.
Eine wichtige Rolle in der Wirtschaft des Landes spielen hochqualifizierte und professionelle Branchen, darunter so wichtige Sektoren wie die chemische Industrie, Banken, Versicherungen, Pharmazeutika, Uhrenherstellung und der Lebensmitteleinzelhandel.
Auch wenn es in den meisten Fällen genügend Fachkräfte im Land gibt, herrscht in einigen Bereichen oft ein Mangel an qualifiziertem Personal. Zum Beispiel in den folgenden Bereichen:
- Ingenieurwesen;
- technische Fachkräfte für Heizung, Lüftung und Klimaanlagen
- Finanzen;
- Medizin und Pharmazie;
- Jurisprudenz, Recht, usw.
Die Schweiz ist auch deshalb für Ausländer attraktiv, weil die Löhne in diesem Land zu den höchsten der Welt gehören.
Der Durchschnittslohn liegt bei 6.500 Schweizer Franken und mehr. Die Höhe hängt von der Region, dem Arbeitsort, der Qualifikation, der Erfahrung, den Fähigkeiten usw. ab.
Einen offiziellen Mindestlohn gibt es im Land nicht. Ungelernte Arbeitskräfte erhalten in der Regel zwischen 2.200 und 4.200 Schweizer Franken im Monat, während Fachkräfte etwa 2.800 bis 5.300 Schweizer Franken erhalten.
Im Land können Sie ein eigenes Unternehmen eröffnen, als Freiberufler oder in der Saisonarbeit arbeiten oder ein Praktikum absolvieren.
Im Folgenden stellen wir Ihnen hilfreiche Ressourcen vor, um eine Stelle zu finden oder die nötigen Informationen zu erhalten:
- Regionale Arbeitsvermittlungszentren der Schweiz (RAV/ORP/URC) - Informationen über Stellen und offene Stellen in jedem der lokalen Kantone.
- EURES ist ein Portal zur Stellensuche in der EU.
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