Was Sie über Beschäftigung in Frankreich wissen müssen: Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag
Frankreich ist traditionell günstig für Arbeitsmigranten. Nach den Daten für 2020 (den neuesten Eurostat-Daten) stammen 7,6 % der Bevölkerung des Landes aus anderen Ländern. Dank seiner entwickelten Wirtschaft, seiner günstigen geografischen Lage, seines Klimas, seiner Natur und seiner Infrastruktur ist Frankreich zu einem der beliebtesten Länder in Europa für Landsleute geworden, die im Ausland ein neues Leben beginnen wollen.
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Welche Art von Personal wird in Frankreich erwartet?
Nach Angaben der lokalen Arbeitsvermittlungsagenturen sind die akutesten Engpässe folgende:
- IT-Spezialisten;
- Ärzte;
- Bauarbeiter;
- Ingenieure;
- Lehrer;
- Arbeiter in der Landwirtschaft;
- Arbeiter in einem Lager oder einer Fabrik;
- Kindermädchen, Haushälterinnen;
- Beschäftigte in der Gastronomie: Kellner, Köche;
- Verkaufsleiter und Marketingspezialisten.
Wie bekomme ich einen Job in Frankreich?
Wenn Sie mit einem Langzeitvisum nach Frankreich kommen, kennen Sie wahrscheinlich schon das OFII (Französisches Amt für Einwanderung und Integration). Das OFII hilft Ausländern nicht nur dabei, sich so schnell und effektiv wie möglich in die französische Gesellschaft zu integrieren, sondern auch bei der Arbeitssuche.
Das OFII gibt Ihnen die Informationen, die Sie brauchen, um einen Arbeitsplatz zu finden.
Der französische Arbeitsmarkt verlangt eine Berufsausbildung und Berufserfahrung (mindestens 2 Jahre). Die Beherrschung der französischen Sprache ist ebenfalls ein wichtiges Auswahlkriterium.
Ausländer, die in Frankreich arbeiten möchten, müssen keinen französischen Hochschulabschluss vorweisen. Sie können eine Qualifikationsbescheinigung von ENIC-NARIC FRANCE erhalten und damit nachweisen, dass sie ihren Studiengang an einer Universität in ihrem Heimatland abgeschlossen haben.
Arbeitsvisum
Nicht-EU-Bürger müssen vor Aufnahme einer Beschäftigung ein Arbeitsvisum und eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Es reicht nicht aus, eine Stelle zu finden, Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein Visum mit dem Recht auf Arbeit zu erhalten:
- Beruflicher Status (für hochqualifizierte Tätigkeiten);
- Hochschulabschluss;
- Sprachkenntnisse (was zusätzliche Vorteile mit sich bringt und bei der Prüfung des Antrags berücksichtigt wird);
- Der Lohn muss mindestens den gesetzlichen Mindestlohn pro Monat betragen.
Bearbeitung des Arbeitsvisums
Auf der Grundlage einer Arbeitserlaubnis kann ein Ausländer ein Arbeitsvisum beantragen. Dazu muss er die Grenze legal überschreiten und eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Für die Beantragung eines solchen Visums sind die folgenden Dokumente erforderlich:
- Ein ausländischer Reisepass und ein ziviler Reisepass;
- Antragsformular;
- 3 Fotos in Passgröße;
- Arbeitsgenehmigung;
- Ein unterzeichneter Arbeitsvertrag;
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung;
- Lebenslauf oder Arbeitsnachweisbuch;
- Quittungen über die Zahlung der Gebühren (99 EUR staatliche Gebühr + 30 EUR Visumgebühr);
- Krankenversicherung.
Die Bearbeitungszeit für den Antrag beträgt bis zu einem Monat.
Für eine Beschäftigung in Frankreich müssen Sie einen der drei Haupttypen von Arbeitsverträgen unterzeichnen:
Befristeter Arbeitsvertrag
Wenn Sie vorübergehend über eine Agentur angestellt sind, unterzeichnen Sie einen befristeten Vertrag mit der Agentur, die Ihr Gehalt zahlt. Dieser Vertrag kann nur einmal verlängert werden und hat eine Gesamtlaufzeit von weniger als 18 Monaten.
Befristeter Arbeitsvertrag (Contrat à DuréeDéterminée, CDD)
Hierbei handelt es sich um eine Variante des befristeten Arbeitsvertrags, die häufig für die Einstellung von Arbeitnehmern für eine längere Probezeit verwendet wird. In letzter Zeit ist es sehr üblich geworden, diese Art von Vertrag abzuschließen. Der CDD kann einmal verlängert werden und ist auf zwei Jahre begrenzt. Am Ende des Arbeitsverhältnisses wird eine Pauschalprämie gezahlt, um die aus dieser Vertragsart resultierende Unsicherheit des Arbeitsplatzes auszugleichen.
Contrat à DuréeIndéterminée (CDI)
Eine Variante des unbefristeten Vertrags, der mit dem Unternehmen auf Dauer abgeschlossen wird. Der Vertrag sieht eine anfängliche Probezeit (bis zu 3 Monate), die Übernahme von Aufgaben und das Recht auf Urlaub vor. Nach französischem Recht haben Sie nach jedem Arbeitsmonat Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub.
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