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Arbeiten in Finnland: Sprachkenntnisse, Sozialleistungen, Arbeitsvisum

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Arbeiten in Finnland: Sprachkenntnisse, Sozialleistungen, Arbeitsvisum

Seit mehreren Jahren in Folge steht Finnland an der Spitze der Weltrangliste der glücklichsten Länder. Vor allem die gut entwickelte Arbeitswelt beeinflusst das harmonische und stabile Leben der Bevölkerung. Die Arbeit in diesem Land ermöglicht es auch Ausländern, eine hochwertige finanzielle Unterstützung und soziale Sicherheit zu erhalten.


Vorteile der Arbeit in Finnland

Vor allem das selbst im Vergleich zu anderen europäischen Ländern recht hohe Lohnniveau lockt viele Menschen in Finnland an. Daran ändert auch das Fehlen eines gesetzlichen Mindestlohns nichts. Schließlich bauen die Finnen Geschäftsbeziehungen, wie alle Beziehungen in der Gesellschaft, auf Vertrauen auf. Daher können Sie sich des guten Willens Ihres Arbeitgebers sicher sein. Übrigens ist die Arbeitszeit in Finnland auf 40 Stunden pro Woche festgelegt. Für Überstunden können die Arbeitnehmer eine zusätzliche Vergütung verlangen.

Die Beschäftigung in einem anderen EU-Land wird vereinfacht, solange Sie in Finnland arbeiten. Und wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren unterschreiben, erhalten ausländische Arbeitnehmer in Finnland ein komplettes Sozialpaket, das auch Leistungen für medizinische Versorgung oder sogar häusliche Pflege umfasst. Im Allgemeinen haben die Arbeitnehmer nach einem Monat Anspruch auf Krankengeld. Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, ausländische Arbeitnehmer gegen Unfälle zu versichern. 


Die Notwendigkeit, die Sprache zu beherrschen

Offiziell gibt es zwei Staatssprachen im Lande: Finnisch und Schwedisch. Jeder, der in Finnland Karriere machen möchte, sollte mindestens eine dieser beiden Sprachen lernen. Englisch erleichtert natürlich die Kommunikation, aber für die meisten Unternehmen ist Finnisch die Hauptkommunikationssprache. Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse von Saisonarbeitern sind jedoch wesentlich geringer. Darüber hinaus werden Ausländern kostenlose Finnischkurse angeboten, sobald sie sich in Finnland niedergelassen haben.


Vielversprechende Berufe in Finnland

Drei Viertel Finnlands sind von Wäldern bedeckt. Daher besteht immer Bedarf an Arbeitskräften in holzverarbeitenden Betrieben oder beim Sammeln von Waldbeeren und Pilzen. Das Land verfügt auch über eine große Anzahl von Geflügelfarmen, Gewächshäusern und landwirtschaftlichen Betrieben, was auf Wachstumsperspektiven im Agrarsektor hindeutet. Aktuelle Stellenangebote für verschiedene Fachrichtungen finden Sie auf diesen beliebten Websites zur Stellensuche: Jobbörse und Eazy.

Die meistgesuchten Arbeitnehmer in Finnland sind:

- medizinisches Personal;

- IT-Spezialisten;

- Ingenieure;

- Spezialisten für die chemische Industrie;

- Vorschullehrer;

- Fachleute für Forst- und Landwirtschaft.


Arbeitsvisum für Finnland

Für eine legale Beschäftigung im Land ist eine Genehmigung erforderlich. Ein Arbeitsvisum ist jedoch nur für Inhaber ausländischer Pässe ohne biometrische Daten erforderlich. Wenn Sie biometrische Daten haben, können Sie mit einer Saisonarbeitsbescheinigung (bis zu 3 Monaten) nach Finnland einreisen. Weitere Informationen über die Regeln für den Grenzübertritt und das Verfahren zur Einreichung der Dokumente finden Sie auf der Website des Migrationsdienstes.

Eine solche Bescheinigung ist jedoch nicht für jeden erhältlich. Vertreter von Ländern, die nicht zum Schengen-Raum gehören oder mit denen Finnland kein Abkommen über Visumerleichterungen geschlossen hat, müssen ein Arbeitsvisum beantragen. Allerdings muss der Arbeitgeber in diesem Fall beim Arbeitsamt bestätigen, dass es keine finnischen Staatsbürger oder Vertreter der Europäischen Union gibt, die bereit sind, die freie Stelle zu besetzen. Wird ein Langzeitvisum ausgestellt, müssen Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung für das Land beantragen.

Es gibt zwei Arten von Arbeitsvisa:

- С3 - ausgestellt für bis zu 90 Tage (geeignet für die Beschäftigung von Saisonarbeitern und erfordert keine befristete Aufenthaltserlaubnis).

- D - ausgestellt für einen bestimmten Zeitraum im Arbeitsvertrag (in der Regel für 1 Jahr, mit der Möglichkeit der Verlängerung).